Rechtsanwältin für Berufsunfähigkeit in Würzburg

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Ihre BU-Versicherung nicht zahlt, den Antrag ablehnt oder plötzlich Leistungen einstellt, bin ich für Sie da. Ich kenne die Argumentationen der Versicherer. Ob angeblich fehlende Berufsunfähigkeit oder vermeintlich falsch beantwortete Gesundheitsfragen. Ich weiß, wie man ihnen rechtlich wirksam begegnet.
Portrait Mona Laudam

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt oder berechtigte Ansprüche ablehnt, ist eine klare Strategie gefragt. Ich stehe Versicherten mit tiefgreifender Erfahrung und juristischem Scharfsinn zur Seite. Ich kenne die Methoden der Versicherer und weiß, wie man gegen scheinbar übermächtige Gegenspieler konsequent vorgeht – außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren. Meine Mandanten schätzen meine direkte, lösungsorientierte Art und meine Fähigkeit, selbst in schwierigen Fällen den Überblick zu behalten.

Anfechtung oder Kündigung?

Ihre Versicherung behauptet, Sie hätten Gesundheitsangaben verschwiegen, oder kündigt plötzlich Ihren Vertrag? Solche Vorwürfe sind nicht immer haltbar. Ich prüfe für Sie, ob die Maßnahme rechtlich zulässig ist – und setze Ihre Ansprüche durch, wenn nötig.
Nahaufnahme von Händen auf einem Vertrag

Psychische Erkrankungen und Leistungsablehnung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt die Zahlung mit Verweis auf eine psychische Erkrankung ab?

Depressionen, Burn-out und andere psychische Leiden sind häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit und ebenso häufige Gründe für Ablehnungen. Versicherungen verlangen oft überhöhte Nachweise, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.

  • Medizinische Gutachten gelten oft als „nicht ausreichend“, obwohl sie den tatsächlichen Zustand klar belegen.
  • Langwierige Therapie- oder Behandlungsnachweise werden verlangt, obwohl viele Betroffene erst verspätet Hilfe suchen.

Schicken Sie mir Ihr Ablehnungsschreiben und ich prüfe für Sie, ob die Ablehnung rechtmäßig ist oder ob Ihnen die Leistungen zustehen.

Vorwurf: Verletzung der Anzeigepflicht

Wird Ihnen unterstellt, beim Vertragsabschluss gesundheitliche Angaben verschwiegen zu haben?

Ein häufiger Ablehnungsgrund: Die Versicherung behauptet, Sie hätten relevante Vorerkrankungen nicht angegeben und will deshalb nicht zahlen. Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt.

  • Arglistige Täuschung? Oft wird pauschal unterstellt, Sie hätten absichtlich falsche Angaben gemacht. Das muss jedoch konkret bewiesen werden.
  • Unbewusste Fehler? Selbst bei versehentlichen Auslassungen darf die Versicherung nicht automatisch kündigen oder Leistungen verweigern.
  • In vielen Fällen kann ich eine Zahlung trotz angeblicher Pflichtverletzung für Sie durchsetzen.

Schicken Sie mir Ihr Schreiben und ich prüfe für Sie, ob die Kündigung oder Ablehnung zulässig ist oder nicht.

Versicherung bietet Vergleich an

Die Versicherung hat Ihnen einen Vergleich angeboten – sollen Sie ihn annehmen?

Jetzt ist Vorsicht geboten: Nehmen Sie das Angebot nicht einfach an, ohne es rechtlich prüfen zu lassen. Was auf den ersten Blick wie eine schnelle Lösung wirkt, kann langfristig zu Ihren Ungunsten sein.

  • Senden Sie mir das Schreiben Ihrer Versicherung
  • Kostenfreie Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Ich unterstütze Sie beim weiteren Vorgehen

Ich prüfe für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen mehr zusteht.

50 % BU wird abgelehnt

Die Versicherung verneint eine 50%ige Berufsunfähigkeit?

Das gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – was nicht immer einfach ist. Doch das bedeutet nicht, dass die Ablehnung zutreffend ist.

  • Häufig sind diese Ablehnungen rechtlich angreifbar
  • Die Versicherung muss die Voraussetzungen hinreichend geprüft haben
  • Ihre Erkrankung und Ihr konkret ausgeübter Beruf sind entscheidend

Ich prüfe für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen Ihre Leistungen zustehen.

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Warten Sie schon zu lange auf eine Entscheidung?

Ihre Versicherung reagiert nicht? Nach spätestens 4 bis 6 Wochen sollten Sie zumindest eine erste Rückmeldung erhalten haben. Liegen alle Unterlagen vor, darf sich die finale Entscheidung nicht unnötig in die Länge ziehen. Nach 4–6 Wochen sollte eine erste Einschätzung vorliegen Versicherungen unterliegen bestimmten Antwortfristen Lange Wartezeiten können unzulässig sein Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Versicherung verschleppt die Entscheidung – nehmen Sie Kontakt auf. Ich prüfe Ihre Lage und setze mich konsequent für Ihr Recht ein.

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Nutzen Sie mein Kontaktformular für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
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