VERKEHRSUNFALLRECHT


Die Anwaltskanzlei Laudam hilft Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls gerne bei der Unfallregulierung gleich ob verschuldet oder unverschuldet. 

Bei der Regulierung des Unfallschadens durch die Anwaltskanzlei Laudam kommt die Sicherheit dazu, dass rechtlich all das, was zu Ihren Gunsten spricht, auch beachtet wird.

Insbesondere bei Personenschäden können wir Ihnen auf Grund langjähriger Erfahrung erfolgreich zur Seite stehen.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, Verdienstausfalles, sogenannten vermehrten Bedürfnissen, Haushaltsführungsschaden und weiteren Schadensersatzpositionen, zählt unser Know-How bei der Ermittlung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den Versicherungen und vor Gericht.













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